Häufige Fragen

Was macht ein Pflegedienst und was kostet das?

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.

Jeder Pflegebedürftige hat unterschiedliche Hilfen nötigt, daher lässt sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege nicht pauschal nennen. Voraussetzung ist das der pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, dann kann die Kostenübernahme für eine häusliche Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei der Versorgung durch den adviCura Pflegedienst, kann der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beantragen. 

Ambulante Pflege mit Pflegegrad – Zuschüsse

Die folgende Tabelle zeigt verschiedenen Leistungsansprüche, die den Versicherten – je nach Pflegegrad – für ambulante Pflegeleistungen zustehen:


Pflegegeldleistung                                                                              Pflegesachleistung

(bei Versorgung durch einen Angehörigen)                                 (bei Versorgung durch                                                                                                                                                  einen ambulanten                                                                                                                                                          Pflegedienst)


Pflegegrad              -                                                                                                                 -

 

Pflegegrad 2           316 € monatlich                                                                                    689 € monatlich


Pflegegrad 3           545 € monatlich                                                                                   1.289 € monatlich

 

Pflegegrad 4          728 € monatlich                                                                                    1.612 € monatlich

 

Pflegegrad 5          901 € monatlich                                                                                     1.995 € monatlich



Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von      Pflegeversicherungsleistungen?


 Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5. Voraussetzung ist ein vorangegangener Antrag auf Pflegegrad, der nach einer Begutachtung durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) anerkannt wurde.


Welche Kriterien beeinflussen den individuellen Pflegegrad?           

Lässt sich der Pflegegrad berechnen?

Je schwerer die Einschränkungen des Pflegebedürftigen im Alltag und je geringer die Selbstständigkeit ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus. In diesem Zusammenhang erhöhen sich auch die mit dem entsprechenden Grad verbundenen Pflegeleistungen. 

Pflegegradrechner: https://www.smart-rechner.de/pflegegrade/rechner.php


Was übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades?   

Im Falle einer festgestellten Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse diverse Kosten, um die häusliche Pflege zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen Aufwendungen für die medizinische, die pflegerische und die hauswirtschaftliche Unterstützung der Patienten.

So genannten Pflegesachleistung sind Leistungen der Pflegeversicherung. Diese umfassen häusliche Pflege, die von professionellen Pflegekräften in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht wird. Sprich, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.


Ich möchte meinen Angehörigen selbst pflegen, aber auch für bestimmte Verrichtungen den adviCura Pflegedienst beauftragen. Ist das möglich?

Das ist möglich. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationspflege.

Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege, bezeichnet die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Danach haben pflegebedürftige Versicherte die Möglichkeit, neben der ambulanten Pflege durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu beauftragen.

Basis der Berechnung für die Kombinationspflege ist die in Anspruch genommene Pflegesachleistung. Es wird errechnet, wie hoch der prozentuale in Anspruch genommene Pflegesachleistungsbetrag ist. Angenommen, Sie haben 60 % Sachleistung in Anspruch genommen, erhalten Sie noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 40 %.


Was ist ein Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug?

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Diese Beratungsbesuche werden von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durchgeführt.


Welche Leistungen können vom Arzt verordnet werden und zu Hause in Anspruch genommen werden?

Zunächst dürfen Ärzte häusliche Krankenpflege nur für 14 Tage verordnen. Wenn es notwendig ist, können Folgeverordnungen auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. Dies müssen Ärzte aber auf der Verordnung begründen.

Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist zulässig, wenn der Patient wegen einer Erkrankung der ärztlichen Behandlung bedarf und die häusliche Krankenpflege Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans ist.


Was ist eine Tagespflege?

Eine Tagespflege für Senioren oder Pflegebedürftige ist ein Angebot, bei dem Menschen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. Dies ist eine Form der der teilstationären Pflege.


Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Angehöriger an der Pflege verhindert ist?

Wenn pflegende Angehörige die Pflege zeitweise nicht durchführen können kann eine so genannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese kann von einem Pflegedienst, Angehörige, Nachbarn oder Freunde übernommen werden. 



Ich komme zu Hause ganz gut zurecht, bräuchte aber Umbauten.   

Welche Unterstützung kann ich bekommen?

Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen.


Welche Pflegehilfsmittel erhalte ich von der Kranken- oder

Pflegekasse?

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Verbrauchsprodukte wie Krankenunterlagen, Einmalhandschuhe, aber auch wiederverwendbare und technische Hilfsmittel wie Pflegebett und Lagerungshilfen.

Weitere Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse. Diese umfasst unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke (Prothesen), orthopädische und andere Hilfsmittel wie Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen.

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